Hirnparenchymsonografie

 

Ultraschalluntersuchung von Hirngewebe:

Die Hirnparenchymsonografie ermöglichst eine Beurteilung von Teilen des Hirngewebes im normalen Ultraschallbild. So können Erweiterungen der inneren Hirnkammern oder Verschiebung der Mittellinie gesehen werden. Bei einem Teil von Patienten mit idiopathischem Parkinsonsyndrom lassen sich dann typische Veränderungen im Hirnstamm finden.

 

Die Sonografie des Hirngewebes gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie muss daher auch Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden.

 

In der Regel ergibt sich ein Rechnungsbetrag nach GOÄ von EUR 48,-.

Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte auch zu den Kosten an.