Muskelsonografie

Ultraschalluntersuchung von Muskeln:

Die Sonografie der Muskulatur kann zusätzlich zur Nervensonografie krankhafte Veränderungen wie Muskelschwund (Atrophie) und andere Schädigungsfolgen zeigen.

 

Der diagnostische Wert der Nerven– und Muskelsonografie ist wissenschaftlich nachgewiesen.

Die Sonografie von Nerven und Muskeln gehört nicht zum Leistungskatalog gesetzlichen Krankenkassen.

 

Sie muss daher auch Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden.

 

In der Regel ergibt sich ein Rechnungsbetrag nach GOÄ von EUR 80,-.

Im Einzelfall sprechen Sie uns bitte auch zu den Kosten an.